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Ab dem 1. Januar gelten auf den Pisten neue Regeln

Ab dem 1. Januar gelten auf den Pisten neue Regeln:

1) Die Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms wird von derzeit 14 auf 18 Jahre angehoben.

2) Wintersportler müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Die meisten Policen dieser Art, einschließlich Familienpolicen, bieten eine spezielle Deckung für den alpinen Skisport.

3) Es ist verboten, in einem durch den Konsum von alkoholischen Getränken und giftigen Stoffen verursachten Rauschzustand Ski zu fahren oder Wintersport zu betreiben.
In der Vorschrift wird nicht angegeben, ab welcher Blutalkoholkonzentration der Zustand der Trunkenheit vorliegt. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird sie daher wahrscheinlich analog vorgehen und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung anwenden. In Italien liegt der Grenzwert bei 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut. Die Polizei kann Kontrollen an Ort und Stelle durchführen, wenn sie den begründeten Verdacht hat, dass eine Person gegen diese Vorschrift verstoßen könnte. Anschließend wenden sie die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Kontrollmethoden an. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgrenze wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet, während der strafrechtliche Aspekt im Gegensatz zur Straßenverkehrsordnung beim Wintersport nicht erfasst wird.
Quelle: https://www.sciaremag.it/

Domanda fatta da IS-Admin il 02/01/2022 16:16:44

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