Einreise nach Österreich
Wir reisen von Donnerstag bis Sonntag nach St.Ullrich.
Muss ich in St.Ullrich noch einen PCR Test machen oder ist dies an der Grenze möglich?
Wenn ja, wo ist dies möglich? (vielleicht um 15€ nicht um 120€)
Wenn ich keinen machen kann, muss ich direkt auf der Heimreise testen und in Eigenquarantäne?
Mein Impfstatus ist momentan 1mal genesen und 1 mal geimpft (Dezember21), welcher Status ist das in Italien?
Mit freundlichen Grüßen
Domanda fatta da Anna - Maria il 07/02/2022 11:11:37
Geimpft? Genesen? Nicht geimpft? – Das gilt für ausländische Gäste Ausländische Gäste, deren Genesenen- oder Impfbescheinigung älter als 6 Monate ist, dürfen nun alle Dienstleistungen nutzen, für die in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist, wenn sie einen negativen Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Diese Personen dürfen also nun wieder beherbergt werden, Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test, alle 48 bzw. 72 Stunden erneut durchgeführt werden. Ausländische Gäste, die vor weniger als 6 Monaten genesen sind, benötigen für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen hingegen keinen zusätzlichen Test. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (ab 12 Jahren) dürfen auch weiterhin nicht beherbergt werden.
Risposta di IS-Admin del 07/02/2022 18:18:56
Muss ich in St.Ullrich noch einen PCR Test machen oder ist dies an der Grenze möglich?
Wenn ja, wo ist dies möglich? (vielleicht um 15€ nicht um 120€)
Wenn ich keinen machen kann, muss ich direkt auf der Heimreise testen und in Eigenquarantäne?
Mein Impfstatus ist momentan 1mal genesen und 1 mal geimpft (Dezember21), welcher Status ist das in Italien?
Mit freundlichen Grüßen
Domanda fatta da Anna - Maria il 07/02/2022 11:11:37
Geimpft? Genesen? Nicht geimpft? – Das gilt für ausländische Gäste Ausländische Gäste, deren Genesenen- oder Impfbescheinigung älter als 6 Monate ist, dürfen nun alle Dienstleistungen nutzen, für die in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist, wenn sie einen negativen Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Diese Personen dürfen also nun wieder beherbergt werden, Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test, alle 48 bzw. 72 Stunden erneut durchgeführt werden. Ausländische Gäste, die vor weniger als 6 Monaten genesen sind, benötigen für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen hingegen keinen zusätzlichen Test. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (ab 12 Jahren) dürfen auch weiterhin nicht beherbergt werden.
Risposta di IS-Admin del 07/02/2022 18:18:56