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Anmelde- und 3G-Nachweispflicht Gröden Dolomiten

--Anmelde- und 3G-Nachweispflicht
Für die Einreise aus allen Nicht-EU-Staaten der Welt nach Italien gelten seit 1. März 2022 die gleichen Bestimmungen wie für EU-Bürger. Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular auszufüllen. Der Nachweis über die Anmeldung ist mitzuführen. Bei der Einreise ist außerdem der sogenannte Green Pass (oder eine gleichwertige Bestätigung anderer Staaten) mitzuführen, der bestätigt, dass die betreffende Person vollständig geimpft, genesen oder getestet ist. Bei Zweifach-Impfung ist der Green Pass 9 Monate gültig, bei Dreifach-Impfung unbegrenzt. Bei Genesenen darf die Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegen, Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden (PCR) bzw. 48 Stunden (Antigen) sein.

--Welche Kriterien muss der Green Pass erfüllen?
Die Bescheinigungen müssen in mindestens einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch. Wurde die Bescheinigung nicht in einer dieser fünf Sprachen ausgestellt, so ist ihr eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.
Beherbergung, Gastronomie, Liftanlagen: Es gilt weiterhin 2G

--Für Beherbergung, Schank- und Speisebetriebe oder Liftanlagen benötigt man auch weiterhin den Super Green Pass (2G). Die Regelung gilt für Personen ab 12 Jahren. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen dürfen diese Dienstleistungen also nicht nutzen.

--Vor mehr als 6 Monaten genesen oder geimpft
Gäste aus dem Ausland, die eine Genesungs- oder Impfbescheinigung (2-fach geimpft) besitzen, die älter als 6 Monate ist, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests alle Dienstleistungen nutzen, für die der Super Green Pass (2G) erforderlich ist. Sie dürfen also beherbergt werden, Liftanlagen nutzen und Schank- und Speisebetriebe aufsuchen Der Antigen-Test darf dabei nicht älter sein als 48 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test alle 48 bzw. 72 Stunden wiederholt werden.

--Impfstoffe, die nicht in der EU zugelassen sind
Gäste aus dem Ausland, die eine Corona-Schutzimpfung mit einem Impfstoff erhalten haben, der in der EU nicht zugelassen ist, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist, alle Dienstleistungen nutzen, für die der Super Green Pass (2G) erforderlich ist. Einer der bekanntesten Impfstoffe, der nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurde, ist der russische Impfstoff Sputnik.

--Urlaubsrückkehrer & Reisende
Für Urlaubsrückkehrer und Reisende nach Deutschland gelten seit vergangener Woche weitere Einreise-Erleichterungen. Für nicht geimpfte Personen entfallen bei der Rückreise aus Italien Anmelde- und Quarantänepflicht. Es gilt aber weiter die 3G-Nachweispflicht für alle Einreisenden nach Deutschland. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder unter 12 Jahren ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen vor der Rückreise nach Deutschland keinen Coronatest machen.

Quelle: IDM Südtirol

Domanda fatta da IS-Admin il 09/03/2022 17:17:43

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