Feuerwerke
Die Tourismusvereine Grödens verzichten wiederum, im Sinne des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit, zum heurigen Jahreswechsel auf das jährliche Feuerwerk.
Zudem weisen die Grödner Gemeindeverwaltungen darauf hin, dass Feuerwerke und Böller zum Jahreswechsel verboten bzw. genehmigungspflichtig sind und dass keine privaten Feuerwerke, Böller u.Ä. genehmigt werden.
Die Bürger/innen und Gäste sind gebeten, sich an diese Regel zu halten!
Domanda fatta da Is-admin il 29/12/2025 14:14:28
Zudem weisen die Grödner Gemeindeverwaltungen darauf hin, dass Feuerwerke und Böller zum Jahreswechsel verboten bzw. genehmigungspflichtig sind und dass keine privaten Feuerwerke, Böller u.Ä. genehmigt werden.
Die Bürger/innen und Gäste sind gebeten, sich an diese Regel zu halten!
Domanda fatta da Is-admin il 29/12/2025 14:14:28

Richiesta senza impegno >