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GREEN PASS – NEUE REGELUNGEN

Wer darf was?
Wer in Innenräumen von Restaurants Speisen und Getränke an den Tischen konsumieren möchte, braucht ab 6. August den Green Pass. Gleiches gilt für den Besuch von Hallenschwimmbädern, Fitnessräumen, Wellnessanlagen und vielem mehr.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlage des Green Pass befreit.

Wer bekommt den Green Pass?
Geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen erhalten den Green Pass. Für Geimpfte gilt der Green Pass ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung bis zur Zweitimpfung sowie für 270 Tage ab der Zweitimpfung. Für Genesene ist der Green Pass für 180 Tage gültig und zwar ab dem ersten positiven PCR-Test. Mit PCR- oder Antigentest negativ getestete Personen erhalten den Green Pass für die Dauer von 48 Stunden. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Green Pass.

Hausgäste in Beherbergungsbetrieben:
Im Freien können Gäste ohne Green Pass essen und trinken. Sie können an der Theke etwas konsumieren und ohne Green Pass übernachten. Für den Zutritt zu Hallenbädern, Fitnessräumen und Indoor-Wellnessanlagen ist der Green Pass auch für Hausgäste erforderlich. Kein Green Pass erforderlich, ist für Hausgäste für den Zutritt zu den Speisesälen und Frühstücksräumen. Dies hat die Landesregierung in ihrer letzten Sitzung beschlossen. Die Regelung gilt bis eine definitive Regelung dieser Frage seitens des zuständigen staatlichen Ministeriums vorliegt.


Domanda fatta da IS-Admin il 04/08/2021 18:18:27

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