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Super Green Pass

Ab Montag, 6. Dezember 2021 gilt in ganz Italien und somit auch in Südtirol zusätzlich zum
Green Pass der Super Green Pass. Südtirol wird ab dort gelbe Zone.
Voraussetzungen für Super Green Pass=2G
• Kompletter Impfzyklus (gültig für 9 Monate) oder
• Auffrischungsimpfung/Booster (gültig für 9 Monate) oder
• Genesung von Covid-19 (gültig für 6 Monate)
Voraussetzungen für Green Pass=3G
• PCR-Test mit negativem Ergebnis (72 Stunden gültig) oder
• Antigentest mit negativem Ergebnis (gültig für 48 Stunden)
Der Super Green Pass (2G) ist in folgenden Situationen Voraussetzung:
• für den Zutritt zu Innenräumen von Bars und Restaurants
• Besuch von Kinos, Fitnesszentren, Veranstaltungen, Sportevents, Diskotheken
• Teilnahme an Festen, Feiern und Zeremonien
• in orangen Zonen zum Skifahren und für die allgemeine Bewegungsfreiheit
Der Green Pass (3G) ist in folgenden Situationen Voraussetzung:
• Übernachtung in Beherbergungsbetrieben jeder Art: dort muss der Vermieter beim
Check-in allen Gästen den Green Pass kontrollieren mittels der App VerificaC19
(Android oder iOS). In Unterkünften mit Zusatzleistungen (Zimmer mit Frühstück
oder Halbpension, Wellnessanlagen, usw.) muss der Green Pass alle 48 Stunden
kontrolliert werden).
• Der Gast muss einen QR-Code des Green Passes haben.
• Gäste und Mitarbeiter aus nicht-EU-Ländern mit einer in Europa nicht gültigen
Impfung und durch VerificaC19 nicht lesbarem QR-Code (z.B. Russen mit Sputnik)
müssen sich testen lassen oder eine europäische Booster-Impfung machen.
• Skifahren mit Benutzung der (geschlossenen) Aufstiegsanlagen.
• Schlepplifte und offene Sesselliften können ohne Green Pass benützt werden.
• Die Kontrolle des Green Passes muss täglich beim Zutritt zur (geschlossenen)
Aufstiegsanlage erfolgen. Dies gelingt ganz einfach über die Homepage oder APP
(Android oder iOS) von Dolomiti Superski.
• Bis 5.12.2021 muss beim Skifahren eine FFP2 Maske getragen werden. Ab 6.12.2021
(in gelber Zone) genügt voraussichtlich eine chirurgische Maske.
• Benutzung des ÖPNV, sowie im Fernverkehr.
• Zutritt zu Museen, Messen, Kongressen, Thermenanlagen und Freizeitpark.
• Zutritt zu den Christkindlmärkten.
• Nutzung von Turnhallen, Schwimmbädern, Umkleidekabinen und die Ausübung von
Sportaktivitäten in geschlossenen Räumen.
• Für alle Mitarbeiter.
Für den Besuch von Bars und Restaurants im Freien, für die Konsumation am Tresen oder
die Abholung von Speisen, ist weiterhin kein Green Pass notwendig.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Green Pass Pflicht befreit und benötigen weder einen
Pass noch einen Test.
Infos zum Testcenter: https://www.valgardena.it/covid-test-center
Infos zum Green Pass: https://www.valgardena.it/greenpass
Es ist anzumerken, dass DOLOMITI SUPERSKI eine außerordentliche Hürde mit diesem
System geschafft hat. Wir bitten um Einsicht und Geduld wenn ab und zu etwas nicht
sofort funktionieren sollte.
Eine Anpassung/Verschärfung der staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen.
Gegebenenfalls werden wir darüber informieren.

Cun de biei saluc
DOLOMITES Val Gardena Marketing & Associazioni Turistiche della Val
Gardena/Tourismusvereine Grödens

Frage gestellt von IS-Admin am 01/12/2021 15:15:46

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