Fragen und Antworten - Gröden
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Anmelde- und 3G-Nachweispflicht Gröden Dolomiten
--Anmelde- und 3G-Nachweispflicht
Für die Einreise aus allen Nicht-EU-Staaten der Welt nach Italien gelten seit 1. März 2022 die gleichen Bestimmungen wie für EU-Bürger. Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular auszufüllen. Der Nachweis über die Anmeldung ist mitzuführen. Bei der Einreise ist außerdem der sogenannte Green Pass (oder eine gleichwertige Bestätigung anderer Staaten) mitzuführen, der bestätigt, dass die betreffende Person vollständig geimpft, genesen oder getestet ist. Bei Zweifach-Impfung ist der Green Pass 9 Monate gültig, bei Dreifach-Impfung unbegrenzt. Bei Genesenen darf die Genesung nicht länger als 6 Monate zurückliegen, Tests dürfen nicht älter als 72 Stunden (PCR) bzw. 48 Stunden (Antigen) sein.
--Welche Kriterien muss der Green Pass erfüllen?
Die Bescheinigungen müssen in mindestens einer der folgenden Sprachen abgefasst sein: Italienisch, Englisch, Französisch, Spanisch oder Deutsch. Wurde die Bescheinigung nicht in einer dieser fünf Sprachen ausgestellt, so ist ihr eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.
Beherbergung, Gastronomie, Liftanlagen: Es gilt weiterhin 2G
--Für Beherbergung, Schank- und Speisebetriebe oder Liftanlagen benötigt man auch weiterhin den Super Green Pass (2G). Die Regelung gilt für Personen ab 12 Jahren. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen dürfen diese Dienstleistungen also nicht nutzen.
--Vor mehr als 6 Monaten genesen oder geimpft
Gäste aus dem Ausland, die eine Genesungs- oder Impfbescheinigung (2-fach geimpft) besitzen, die älter als 6 Monate ist, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests alle Dienstleistungen nutzen, für die der Super Green Pass (2G) erforderlich ist. Sie dürfen also beherbergt werden, Liftanlagen nutzen und Schank- und Speisebetriebe aufsuchen Der Antigen-Test darf dabei nicht älter sein als 48 Stunden, der PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test alle 48 bzw. 72 Stunden wiederholt werden.
--Impfstoffe, die nicht in der EU zugelassen sind
Gäste aus dem Ausland, die eine Corona-Schutzimpfung mit einem Impfstoff erhalten haben, der in der EU nicht zugelassen ist, dürfen nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Tests, der nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden ist, alle Dienstleistungen nutzen, für die der Super Green Pass (2G) erforderlich ist. Einer der bekanntesten Impfstoffe, der nicht von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen wurde, ist der russische Impfstoff Sputnik.
--Urlaubsrückkehrer & Reisende
Für Urlaubsrückkehrer und Reisende nach Deutschland gelten seit vergangener Woche weitere Einreise-Erleichterungen. Für nicht geimpfte Personen entfallen bei der Rückreise aus Italien Anmelde- und Quarantänepflicht. Es gilt aber weiter die 3G-Nachweispflicht für alle Einreisenden nach Deutschland. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Kinder unter 12 Jahren ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen vor der Rückreise nach Deutschland keinen Coronatest machen.
Quelle: IDM Südtirol
Die Einreisebestimmungen nach Italien sind bis Montag, 31.01.2022
Die Einreisebestimmungen nach Italien sind bis Montag, 31.01.2022 folgende:
Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (Staaten der Liste C) den Nachweis für 2G erbringen, zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder einen negativen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen. Außerdem muss das digitale Einreiseformular ausgefüllt werden (Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF).
Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Kinder über sechs und bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres müssen ebenso einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden vorweisen.
Ungeimpfte Kinder und Jugendliche von Geimpften oder Genesenen müssen wie die Eltern NICHT in Quarantäne (während Kinder und Jugendliche von nicht geimpften Eltern wie diese für 5 Tage in Quarantäne gehen müssen).
Ungeimpfte Personen und Personen ohne Genesenenstatus müssen zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen für fünf Tage in Quarantäne und dürfen diese Isolation (im Zimmer, in der Wohnung) erst nach einem weiteren Test nach fünf Tagen beenden.
Weitere Info: https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/anreise
DOLOMITES VAL GARDENA INFO WICHTIGE INFORMATION
DOLOMITES VAL GARDENA INFO WICHTIGE INFORMATION
Ab Montag, 6. Dezember 2021 gilt in ganz Italien und somit auch in Südtirol zusätzlich zum Green Pass der Super Green Pass. Südtirol wird ab dort gelbe Zone.
Voraussetzungen für Super Green Pass=2G
• Kompletter Impfzyklus (gültig für 9 Monate) oder
• Auffrischungsimpfung/Booster (gültig für 9 Monate) oder
• Genesung von Covid-19 (gültig für 6 Monate)
Voraussetzungen für Green Pass=3G
• PCR-Test mit negativem Ergebnis (72 Stunden gültig) oder
• Antigentest mit negativem Ergebnis (gültig für 48 Stunden)
Der Super Green Pass (2G) ist in folgenden Situationen Voraussetzung:
• für den Zutritt zu Innenräumen von Bars und Restaurants
• Besuch von Kinos, Fitnesszentren, Veranstaltungen, Sportevents, Diskotheken
• Teilnahme an Festen, Feiern und Zeremonien
• in orangen Zonen zum Skifahren und für die allgemeine Bewegungsfreiheit
Der Green Pass (3G) ist in folgenden Situationen Voraussetzung:
• Übernachtung in Beherbergungsbetrieben jeder Art: dort muss der Vermieter beim Check-in allen Gästen den Green Pass kontrollieren mittels der App VerificaC19 (Android oder iOS). In Unterkünften mit Zusatzleistungen (Zimmer mit Frühstück oder Halbpension, Wellnessanlagen, usw.) muss der Green Pass alle 48 Stunden kontrolliert werden).
• Der Gast muss einen QR-Code des Green Passes haben.
• Gäste und Mitarbeiter aus nicht-EU-Ländern mit einer in Europa nicht gültigen Impfung und durch VerificaC19 nicht lesbarem QR-Code (z.B. Russen mit Sputnik) müssen sich testen lassen oder eine europäische Booster-Impfung machen.
• Skifahren mit Benutzung der (geschlossenen) Aufstiegsanlagen.
• Schlepplifte und offene Sesselliften können ohne Green Pass benützt werden.
• Die Kontrolle des Green Passes muss täglich beim Zutritt zur (geschlossenen) Aufstiegsanlage erfolgen. Dies gelingt ganz einfach über die Homepage oder APP (Android oder iOS) von Dolomiti Superski.
• Bis 5.12.2021 muss beim Skifahren eine FFP2 Maske getragen werden. Ab 6.12.2021 (in gelber Zone) genügt voraussichtlich eine chirurgische Maske.
• Benutzung des ÖPNV, sowie im Fernverkehr.
• Zutritt zu Museen, Messen, Kongressen, Thermenanlagen und Freizeitpark.
• Zutritt zu den Christkindlmärkten.
• Nutzung von Turnhallen, Schwimmbädern, Umkleidekabinen und die Ausübung von Sportaktivitäten in geschlossenen Räumen.
• Für alle Mitarbeiter.
Für den Besuch von Bars und Restaurants im Freien, für die Konsumation am Tresen oder die Abholung von Speisen, ist weiterhin kein Green Pass notwendig.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Green Pass Pflicht befreit und benötigen weder einen Pass noch einen Test.
Infos zum Testcenter: https://www.valgardena.it/covid-test-center
Infos zum Green Pass: https://www.valgardena.it/greenpass
Es ist anzumerken, dass DOLOMITI SUPERSKI eine außerordentliche Hürde mit diesem System geschafft hat. Wir bitten um Einsicht und Geduld wenn ab und zu etwas nicht sofort funktionieren sollte.
Eine Anpassung/Verschärfung der staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen. Gegebenenfalls werden wir darüber informieren.
Cun de biei saluc
DOLOMITES Val Gardena Marketing & Associazioni Turistiche della Val Gardena/Tourismusvereine Grödens
Super Green Pass
Ab Montag, 6. Dezember 2021 gilt in ganz Italien und somit auch in Südtirol zusätzlich zum
Green Pass der Super Green Pass. Südtirol wird ab dort gelbe Zone.
Voraussetzungen für Super Green Pass=2G
• Kompletter Impfzyklus (gültig für 9 Monate) oder
• Auffrischungsimpfung/Booster (gültig für 9 Monate) oder
• Genesung von Covid-19 (gültig für 6 Monate)
Voraussetzungen für Green Pass=3G
• PCR-Test mit negativem Ergebnis (72 Stunden gültig) oder
• Antigentest mit negativem Ergebnis (gültig für 48 Stunden)
Der Super Green Pass (2G) ist in folgenden Situationen Voraussetzung:
• für den Zutritt zu Innenräumen von Bars und Restaurants
• Besuch von Kinos, Fitnesszentren, Veranstaltungen, Sportevents, Diskotheken
• Teilnahme an Festen, Feiern und Zeremonien
• in orangen Zonen zum Skifahren und für die allgemeine Bewegungsfreiheit
Der Green Pass (3G) ist in folgenden Situationen Voraussetzung:
• Übernachtung in Beherbergungsbetrieben jeder Art: dort muss der Vermieter beim
Check-in allen Gästen den Green Pass kontrollieren mittels der App VerificaC19
(Android oder iOS). In Unterkünften mit Zusatzleistungen (Zimmer mit Frühstück
oder Halbpension, Wellnessanlagen, usw.) muss der Green Pass alle 48 Stunden
kontrolliert werden).
• Der Gast muss einen QR-Code des Green Passes haben.
• Gäste und Mitarbeiter aus nicht-EU-Ländern mit einer in Europa nicht gültigen
Impfung und durch VerificaC19 nicht lesbarem QR-Code (z.B. Russen mit Sputnik)
müssen sich testen lassen oder eine europäische Booster-Impfung machen.
• Skifahren mit Benutzung der (geschlossenen) Aufstiegsanlagen.
• Schlepplifte und offene Sesselliften können ohne Green Pass benützt werden.
• Die Kontrolle des Green Passes muss täglich beim Zutritt zur (geschlossenen)
Aufstiegsanlage erfolgen. Dies gelingt ganz einfach über die Homepage oder APP
(Android oder iOS) von Dolomiti Superski.
• Bis 5.12.2021 muss beim Skifahren eine FFP2 Maske getragen werden. Ab 6.12.2021
(in gelber Zone) genügt voraussichtlich eine chirurgische Maske.
• Benutzung des ÖPNV, sowie im Fernverkehr.
• Zutritt zu Museen, Messen, Kongressen, Thermenanlagen und Freizeitpark.
• Zutritt zu den Christkindlmärkten.
• Nutzung von Turnhallen, Schwimmbädern, Umkleidekabinen und die Ausübung von
Sportaktivitäten in geschlossenen Räumen.
• Für alle Mitarbeiter.
Für den Besuch von Bars und Restaurants im Freien, für die Konsumation am Tresen oder
die Abholung von Speisen, ist weiterhin kein Green Pass notwendig.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Green Pass Pflicht befreit und benötigen weder einen
Pass noch einen Test.
Infos zum Testcenter: https://www.valgardena.it/covid-test-center
Infos zum Green Pass: https://www.valgardena.it/greenpass
Es ist anzumerken, dass DOLOMITI SUPERSKI eine außerordentliche Hürde mit diesem
System geschafft hat. Wir bitten um Einsicht und Geduld wenn ab und zu etwas nicht
sofort funktionieren sollte.
Eine Anpassung/Verschärfung der staatlichen Maßnahmen ist nicht ausgeschlossen.
Gegebenenfalls werden wir darüber informieren.
Cun de biei saluc
DOLOMITES Val Gardena Marketing & Associazioni Turistiche della Val
Gardena/Tourismusvereine Grödens
SUPER GREEN PASS – einige Klärungsversuche
SUPER GREEN PASS – einige Klärungsversuche
Vorab: das staatliche Dekret ist veröffentlicht, die Provinz hat noch kein eigenes Dekret erlassen, es kann also noch diese Woche zu kleinen Änderungen kommen. Weil aber jetzt schon für nächste Woche geplant werden muss, meine Zusammenfassung, trotz dieses Risikos. Die Regeln gelten ab dem 6.12!
1. Erste Änderung: Der Green Pass ist nur mehr 9 Monate gültig. Wenn jemand vor etwa 9 Monaten die zweite Impfung erhalten hat (gilt vor allem für ältere MitbürgerInnen und RisikopatientInnen, sowie LehrerInnen), sollte sich beeilen die Booster Impfung zu holen, wenn man am 6.12 einen gültigen Green Pass haben will, auch wenn heute auf seinem Green Pass ein anderes Enddatum aufscheint. Der Green Pass gilt dann wieder 9 Monate ab der Booster Impfung.
2. Man unterscheidet in Zukunft (zumindest mal bis Mitte Jänner) zwischen Tätigkeiten die ohne Green Pass praktiziert werden können (fast keine mehr, Sport im Freien und Einkaufen), die mit dem einfachen Green Pass praktiziert werden können (3G, vor allem Arbeit und Sport in weißen und gelben Zonen) und jenen Tätigkeiten, die nur mit dem Super Green Pass praktiziert werden können (2G, Veranstaltungen, Bar, Restaurant, Kulturevent, Feste alle Art).
3. Anders gesagt: Der Inhaber des Super Green Pass unterliegt nicht den Einschränkungen für gelbe und orange Zonen und erlaubt es einem Kultur- und Sportveranstaltungen und andere öffentliche Feierlichkeiten zu besuchen, Bars & Restaurants auch im Innenbereich, usw
Einige KONKRETE FRAGEN der letzten Tage:
Ich möchte wissen, ob ich für Schwimmbäder und Fitnesshallen eine Super Green Pass brauche?
In der weißen und gelben Zone ist – so wie es im Moment ausschaut - für den Zugang zu Schwimmbädern und Sporthallen weiterhin ein "einfacher" Grüner Pass ausreichend. Erst wenn wir orange Zone werden sollten, wird der Super Green Pass benötigt. In der roten Zone werden die Sportstätten geschlossen. Der einfache Pass reicht auch für die Umkleiden und Duschen.
Welche Regeln gelten für Gruppentrainings, etwa beim Hockey? Was ist mit dem Trainer?
Im Prinzip gelten dieselben Regeln wie bei der vorherigen Frage, für AthletInnen und Trainer. Für den Trainer auch deshalb, weil er im Prinzip einer Arbeit nachgeht und für die Arbeit immer der einfache Green Pass reicht.
Gilt das Erfordernis des Grünen Passes auch, wenn das Training im Freien stattfindet?
Nein, die Regeln gelten nur für geschlossene Sportstätten. Der Green Pass wird aber für die Umkleiden und Duschen notwendig.
Gibt es irgendwelche Einschränkungen beim Skifahren?
In den weißen und gelben Zonen ist für den Zugang zu den Skiliften (Seilbahnen, Sessellifte usw.) der einfache Green Pass ausreichend (so schaut es zumindest aktuell aus). Für die Bars und Resturants innen braucht es dann den Super Green Pass.
In orangen Zonen gilt dann auch für die Lifte nur mehr der Super Green Pass, während in der roten Zone die Lifte komplett geschlossen sind.
RESTAURANT, BAR & HOTEL
Was ist mit Livemusik in den Nachtlokalen und Restaurants?
In Südtirol sind aktuell zusätzlich zu den staatlichen Regeln alle Formen von Tanzveranstaltung untersagt. Schaut danach aus, als ob es im Moment in Diskotheken, Tanzlokalen und ähnlichen Lokalen untersagt ist, Livemusik anzubieten, die mehr als nur eine Hintergrundmusik ist. Genauere Angaben gibt es noch nicht.
Brauche ich einen Super Green Pass um in ein Restaurant oder eine Bar zu gehen?
Ja, wer drinnen konsumieren will, braucht den Super Green Pass. Für Tische im Freien ist kein Green Pass erforderlich. Auch diese Konsumenten dürfen nach Drinnen um zu zahlen oder um die Toilette aufzusuchen.
Wie ist es mit den Hotelrestaurants?
Die Gäste, die im Hotel übernachten, brauchen für das Hotelrestaurant lediglich den normalen Green Pass, den sie eben schon für die Übernachtung vorlegen müssen.
Brauche ich einen grünen Pass, um in einem Hotel oder einer anderen ähnlichen Struktur (B&B, Garni, usw) übernachten zu dürfen?
Ab dem 6. Dezember ist ein der einfache Green Pass erforderlich, um Hotels zu besuchen, auch in der weißen Zone. Mit diesem einfachen green Pass kann man als Hotelgast dann die betriebsinternen Strukturen wie Restaurant, Schwimmbäder und Wellnesszentren besuchen, ohne zusätzlichen Super Green Pass.
KULTUR UND SPORTVERANSTALTUNGEN
Braucht man einen Super Green Pass für das Museum, das Kino oder das Theater?
Für den Eintritt in Museen, aber auch in Theater und Kinos benötigen Sie einen Super Green Pass.
Darf ich noch in die Bibliothek?
Gemäß staatlichem Gesetz zählen zu den "kulturellen Stätten" auch Bibliotheken und historische Archive. Somit ist auch dort der Super Green Pass notwendig.
Braucht man einen Super Green Pass für Sportveranstaltungen?
Bei jeder Form von Sportveranstaltung ist für Zuschauer der Super Green Pass notwendig. Sowohl im Inneren als auch im Freien, gilt also auch für offene Fussballstadien zB.
ARBEIT
Reicht ein Test aus, um zur Arbeit zu gehen?
Ja, der normale Green Pass ist für die Arbeit weiterhin gültig (48 Stunden für den antigenTest und 72 Stunden für den PCR Test).
Reicht ein einfacher grüner Ausweis aus, um die Betriebsmensa zu betreten und dort zu essen?
Ja, der normale Green Pass reicht aus, um die betriebinterne Mensa oder auch konventionierte Betriebe zu besuchen. Dieser Punkt war lange unklar, scheint aber jetzt geklärt zu sein.
Welches Risiko besteht für einen Arbeitnehmer, der den Arbeitsplatz ohne einen Green Pass betritt?
Die bereits festgelegten Verwaltungssanktionen von 600 bis 1.500 Euro bleiben bestehen. Auch eine Suspendierung von der Arbeit und eine Einstellung der Gehälter und Bezüge sind vorgesehen.
Welches Risiko besteht für Arbeitgeber, die die grünen Ausweise der Arbeitnehmer nicht kontrollieren?
Grundsätzlich werden Sanktionen von 400 bis 1.000 Euro verhängt.
ÖFFIS
Ist der grüne Pass in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben?
Das Gesetzesdekret schreibt den einfachen grünen Pass für alle Öffis vor, d.h. für Bus, Zug usw. Das wird wohl auch für Schüler gelten, wobei vielleicht auch die Nasenflügeltests der Schule gelten könnten. Es laufen dazu Gespräche zwischen Land und Schulen.
EINKAUFEN
Braucht es einen Green Pass für den Supermarkt?
Nein, weder für Supermarkt, noch für Apotheke oder öffentliche Büros (etwa Gemeinde, usw) ist irgend eine Form von Green Pass vorgeschrieben.
By Hannes Niederkofler
Digitale Covid-Zertifikat der EU, Green Pass in Südtirol
Die Landesregierung hat sich dafür ausgesprochen, bei verschiedenen Anlässen das digitale Covid-Zertifikat der EU, den sogenannten Green Pass zu verlangen.

Im Unterschied zu anderen Regionen und Provinzen Italiens gilt der Grüne Pass in Südtirol außerdem für:
• bei Festveranstaltungen im Freien (Wiesen- und Dorffeste u.ä.)
• Zutritt zum Besuch von öffentlichen Hallenbädern, Thermalbädern, Turnhallen oder Wellnessanlagen
• beim Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen mit einer Publikumsbesetzung von über 50 Prozent
• bei Übernachtungen in gemeinschaftlichen Schlafräumen auf den Südtiroler Schutzhütten, Herbergen und Berggasthäusern
• Proben und Auftritte von Chören und Musikkapellen

Kinder unter 12 Jahren müssen bei den oben genannten Situationen keinen Grünen Pass vorweisen. Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren können für den Zutritt zu den oben genannten Situationen einen Nasenflügeltest machen.
Die Mitglieder der Vereine (Chöre, Musikkapellen, Feuerwehren, usw.) können sich ebenfalls für die Durchführung der Vereinstätigkeit noch bis Ende Juli einem Nasenflügeltest unterziehen.

In Wolkenstein wird demnach die COVID-19 Teststation (Test Center) bis zum 16. September 2021 aufrecht bleiben und es werden kostenlose Nasenflügeltest für die oben genannten Notwendigkeiten (Kinder zwischen 12-18 Jahren sowie Vereinstätigkeit) angeboten und wie schon im Winter werden auch die Antigen Schnelltest gegen Bezahlung angeboten.

ÖFFNUNGSZEITEN: 
Montag und Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr

WO:
Kulturhaus „Oswald von Wolkenstein“ 

PREISE:
35,00 € für Gäste
15,00 €.
World Cup in Val Gardena / Gröden 18-19.12.2020
DOLOMITES VAL GARDENA INFO
World Cup in Val Gardena / Gröden
18-19.12.2020
It's showtime! Der Weltcup in Gröden:
Am Freitag, den 18.12.2020 finden der SuperG und am Samstag, den 19.12.2020 die Abfahrt der Herren, jeweils ab 11.45 Uhr, statt (zum Programm).
Leider wird es dieses Jahr nicht möglich sein, die Rennen live vor Ort zu erleben, aber es wird viele andere Möglichkeiten geben, beide Wettbewerbe zu verfolgen. Dank des speziellen "Saslong Now"-Bereichs, der sozialen Kanäle, des News-Bereichs, des FIS-Livetickers für den SuperG und der Abfahrt aber vor allem dank der zahlreichen TV-Sender, wie RAI2, Eurosport, ARD, ORF1 und SRF, die die spektakulären und spannenden Live-Bilder des Rennens zu Ihnen nach Hause bringen werden.
Nicht zu verpassen: Am Freitag, den 18.12.2020 um 9.15 Uhr gibt es eine Live-Schaltung zur Saslong während der Sendung "Uno Mattina" auf Rai1.
Wer ist der #bestFan In Gröden:
Nehmen auch Sie am Social-Media-Wettbewerb #bestFan teil. Die kreativsten Fotos und Videos werden nicht nur auf verschiedenen sozialen Kanälen veröffentlicht, sondern auch mit tollen Preisen prämiert. Die Teilnahme ist kostenlos!
Mit freundlichen Grüßen – Cordiali saluti
DOLOMITES Val Gardena Marketing
Neue Zugverbindungen Frecciarossa
Neue Zugverbindungen Frecciarossa:
Für den Sommer sind mehrere neue Zugverbindungen von Trenitalia mit „Frecciarossa“ von und nach Bozen vorgesehen. Zusätzlich zu den bereits geplanten Verbindungen von Montag bis Freitag, gibt es zwei neue Verbindungen mit „Frecciarossa“, die Mailand und Venedig mit Bozen am Wochenende verbinden. Die Fahrpläne wurden auf die Bedürfnisse der Touristen, mit Haltestellen in Brescia, Peschiera del Garda, Verona, Mestre, Padua, Vicenza, Rovereto, Trient und Auer, zugeschnitten.
Neuheiten Regeln: Endlich wieder frei atmen – ohne Maske!
Neuheiten Regeln
Aktualisiert mit Beschluss der Landesregierung vom 9.6.2020
Endlich wieder frei atmen – ohne Maske!
Wenn ein zwischenmenschlicher Abstand von 1 m eingehalten wird, muss im Freien kein Schutz der Atemwege mehr getragen werden. In geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall wo Menschenansammlungen stattfinden, z. B. in dicht gedrängten Fußgängerzonen, gilt weiterhin die Pflicht zum Schutz der Atemwege, wenn der Sicherheitsabstand von 1 m nicht permanent/stabil eingehalten werden kann.
Hallenbäder dürfen nun auch öffnen, dabei muss die 1/10 Regel eingehalten werden. Duschen und Umkleidekabinen können genutzt werden, immer mit den einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen.
Saunen und Kneippanlagen öffnen unter folgenden Bedingungen:
- Es sind nur Saunen und Dampfbäder mit einer Temperatur von mindestens 60 Grad geöffnet.
- Saunen und Dampfbäder können nur auf Vormerkung benutzt werden. Sie können nur einzeln benutzt werden, oder gleichzeitig nur von Personen desselben Haushalts bzw. Personen, die im selben Zimmer beherbergt sind. Saunen und Dampfbäder müssen nach jedem Wechsel gereinigt werden. Gemeinschaftsräume, Toiletten,
Duschen und Ausstattungsgegenstände müssen alle zwei Stunden gereinigt und desinfiziert werden.
- Die Nutzung von Kneippanlagen ist nur mit fließendem Wasser möglich.
In der Gastronomie gilt nicht mehr die 1/10 Regel. Im Lokal dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten, als es Sitzplätze gibt.
Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den Personen von 1 Meter gewährleistet ist, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder des selben Haushaltes.
Für Veranstaltungen gilt nun ein Mindestabstand von 1 m ohne Schutz der Atemwege. Speisen und Getränke dürfen bei Events weiterhin nicht angeboten werden. In geschlossenen Räumen und abgegrenzten Flächen ohne Bestuhlung muss zusätzlich die 1/10 Regel eingehalten werden. Für den Ein- und Ausgang der Gäste ist ein Lenkungssystem vorzusehen.
Schaffen wir gemeinsam Sicherheit
Schaffen wir gemeinsam Sicherheit
Am 4. Juni 2020 startet die Sommersaison in Gröden mit zahlreichen Initiativen zur Sicherheit
Wir setzen alles daran, unseren Gästen durch die notwendigen Gesundheitsschutzmaßnahmen einen sicheren Urlaubsgenuss in Gröden zu ermöglichen, von Abstandsregelungen bis hin zur Desinfektion von öffentlichen Räumen, sowohl drinnen als auch im Freien.
Zum Glück hilft uns aber auch die Natur mit viel Platz: pro Gästebett stehen gut 7.000m² Natur in Gröden zur Verfügung.
Bisherige Präventivmaßnahmen in Gröden
Maßnahmen, die während Ihres Urlaubs in Gröden geplant sind
Immunitätstests und epidemiologische Untersuchung
In den letzten Wochen wurden zwei Initiativen ergriffen, um weitere Garantien für die Gesundheit aller zu bieten, die national und international auf große Anerkennung stießen. Im April wurde ein, auf die Bevölkerung ausgedehnter, Immunitätstest gegen SARS-CoV-2 durchgeführt, bei dem 962 Personen im Alter zwischen 6 und 88 Jahren getestet wurden und bei dem festgestellt wurde, dass 49\% positiv waren (und somit gegen das Virus immun wären), wie Dr. Simon Kostner, der das Projekt verfolgte, bestätigte. Diese Daten wurden dann von zwei unabhängigen Instituten in Innsbruck unterstützt.
Um die Daten zu bestätigen, wurde eine anonyme Umfrage unter Mitgliedern der Tourismusindustrie durchgeführt. Die Anzahl der Symptome und die Reaktionen von 2.251 Teilnehmern, d.h. 20\% der Bevölkerung, zeigten, dass 48,78\% von ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Virus in Kontakt gekommen waren. Aufgrund der statistischen Daten, die die Forschung unterstützen, ist es plausibel zu vermuten, dass in Gröden eine Herdenimmunität zum weiteren Schutz aller Gäste wie auch der Bewohner herrschen könnte.
Desinfektion mit Schneekanone
Auch die Grödner Dörfer haben sich einem ganz besonderen Projekt angeschlossen, welches von der Firma DemacLenko der Leitner Gruppe initiiert wurde. Dank der Hilfe einer speziellen Hochleistungs-Lüfterkanone, die normalerweise für die Schneeproduktion eingesetzt wird, wurde das gesamte Gebiet in Gröden mit 100 Prozent biologisch abbaubarem Desinfektionsmittel desinfiziert.
Covid19 Schnelltest - pas
Viel Leidenschaft und Hingabe
Wir haben in diesen Monaten nicht nur daran gearbeitet, Maßnahmen einzuführen um die Gesundheit der Menschen und der Einheimischen bestmöglich zu schützen, sondern haben auch mit Leidenschaft und Hingabe an den Vorbereitungen für die Sommersaison gearbeitet. Die Wanderwege und Mountainbike-Trails sind bereit, Blumen blühen auf den Balkonen, die Schutzhütten, Hotels, Restaurants, Geschäfte sind bereit, all jene zu begrüßen, die dieses Tal lieben und einen ruhigen Sommer abseits der großen städtischen Zentren verbringen wollen.
Zum allgemeinen Schutz bitten wir Sie immer folgende drei Grundregeln zu befolgen:
Mundschutz tragen
Abstand halten (2 Meter)
Regelmäßiges Händewaschen und Hände desinfizieren
Die gesamte Bevölkerung arbeitet mit großem Engagement daran ein ausgezeichnetes Maß an Gastfreundschaft zu bieten. Der Wunsch eines Neustarts zeigt sich auch in der Kampagne #RestartSuedtirolNOW
Es folgen hier spezielle und teilweise exklusive Maßnahmen in Gröden (auch laut Provinzgesetz und in ständiger Aktualisierung), im Sinne eines entspannenden Sommerurlaubs im Herzen der Dolomiten.
Unterkünfte
Schutzhütten
Aufstiegsanlagen
Restaurants/Pizzerie & Bars & Hütten
Geschäfte
Öffentliche Busse
Schutzmaßnahmen Unterkünfte in Gröden
Allen Mitarbeitern wird täglich das Fieber gemessen.
Es muss ein Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden, außer es handelt sich um Personen, die im selben Haushalt wohnen oder im selben Zimmer untergebracht sind. Bei Unterschreitung der zwei Meter muss Mundschutz getragen werden.
Ausreichend Desinfektionsspender stehen zur Verfügung.
Die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person) gilt in Gemeinschaftsflächen, Schwimmbad- und Wellnessbereichen. Davon ausgenommen sind die Speisesäle und Bars.
In der Bar und im Speisesaal dürfen sich nicht mehr Personen aufhalten, als es Sitzplätze gibt.
Zwischen den Tischen gelten die Abstandsregelungen (Am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden)
Service-Mitarbeiter tragen Mundschutz. Am Buffet ist Mundschutz und Einweghandschuhe Pflicht.
Outdoor-Pools sind geöffnet. Indoor-Pools und Saunen bleiben geschlossen, außer sie verfügen über eine Covid-Protected-Area, wo besondere Sicherheitsmaßnahmen für Mitarbeiter und Gäste gelten.
In der Beautyabteilung tragen die Mitarbeiter und Kunden eine Schutzmaske. Zudem werden die Mitarbeiter einer täglichen Laser-Fiebermessung unterzogen. Auch Kunden wird vor Behandlung die Körpertemperatur gemessen.
Schutzmaßnahmen Schutzhütten in Gröden
In den Schlafsälen wird die Kapazität reduziert.
Es gilt immer der Mindestabstand von 2 Metern.
Schutzmaßnahmen Aufstiegsanlagen in Gröden
In geschlossenen Gondeln werden maximal 2/3 der erlaubten Personenkapazität befördert, außer es handelt sich um Personen eines geschlossenen Haushaltes.
In den Wartebereichen werden die Mindestabstände eingehalten. Zur Verfügung steht Desinfektionsmittel.
Die Kabinen in Gröden werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
Schutzmaßnahmen Restaurants/Pizzerie & Bars & Hütten in Gröden
Die Tische werden so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den frontal sitzenden Personen von 1,5 Metern und von 1 Meter in allen anderen Richtungen gewährleistet ist, mit Ausnahme für zusammenlebende Mitglieder desselben Haushalts.
Die Tische werden nach jedem Kundenwechsel desinfiziert.
Servierkräfte tragen Schutzmasken.
Reservierungen sind empfohlen.
Schutzmaßnahmen Geschäfte in Gröden
Der Mindestabstand von ein Meter muss eingehalten werden.
Das Tragen einer Schutzmaske ist in geschlossenen Räumen Pflicht.
Bei Lebensmittelgeschäften ist die Verwendung von Einweghandschuhen für Personal und Kunden vorgeschrieben.
Der Kassenbereich verfügt über eine Schutzvorrichtung.
Bei kleinen Geschäften bis zu 50 Quadratmetern gilt die 1/10-Regel (10 Quadratmeter pro Person).
Schutzmaßnahmen bei den öffentlichen Bussen in Gröden
Reduzierung der Fahrgäste.
Es gilt immer die Pflicht des Tragens einer Schutzmaske.
Nur ausgewiesene Plätze dürfen benutzt werden.
Fahrgäste sollen geordnet ein- und aussteigen.
Die Fahrkarten werden nur an Automaten ausgestellt, nicht an Bord. Gäste die in einem Unterkunftsbetrieb, Mitglied eines Grödner Tourismusvereins, untergebracht sind erhalten kostenlos eine Mobilcard.
Die Busse werden mindestens einmal pro Tag desinfiziert.
Sonder-Update Grenzöffnungen
ITALIEN
Italien öffnet mit 3. Juni die Regionengrenzen sowie die Außengrenzen für EU-Staaten. Damit ist die Einreise für alle Bürger aus EU-Staaten gestattet. Auch die Bewegungsfreiheit zwischen den Italienischen Regionen ist wieder gestattet. Mögliche Sonderrestriktionen für Regionen mit negativen Entwicklungswerten werden von Ministerpräsident Conte ins Auge gefasst.
DEUTSCHLAND
Das Deutsche Auswärtige Amt warnt derzeit vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Diese Reisewarnung bleibt vorerst noch bis zum 14. Juni aufrecht. Ein rechtswirksames Ausreiseverbot ist damit nicht verbunden. Eine Ausreise ist jedoch davon abhängig, ob der Zielstaat der Einreise zustimmt. Mit der Grenzöffnung Italiens am 3. Juni wäre damit die Einreisegenehmigung gewährleistet. Dies gilt vorbehaltlich der Quarantäneregelungen, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits aufgehoben wurden und laut führenden deutschen Politikern in allen Bundesländern bis 15. Juni aufgehoben werden sollen. Die Durchfahrt durch Österreich bzw. durch die Schweiz ist erlaubt – dazu mehr in den nächsten Abschnitten.
ÖSTERREICH
Die Einreise aus Italien wird derzeit nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann. Für Österreichische Gäste bedeutet dies, dass sie voraussichtlich am 3. Juni aus und in Italien einreisen dürfen aber zum heutigen Stand laut Auskunft ÖAMTC bei der Heimkehr in Quarantäne müssen.
Die Durchreise durch Österreich (egal ob aus Italien oder Deutschland) ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Mit Öffnung der Italienischen Grenze stellt diese also ab 3. Juni kein Hindernis dar. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.
SCHWEIZ
Ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung darf man derzeit nicht in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hindert aber niemanden an der Ausreise. Die Schweizer Behörden verordnen auch keine Quarantänemaßnahmen nach der Einreise.
Ausländische Personen, die in die Schweiz einreisen, um diese auf direktem Weg zu durchqueren und in Richtung ihres Heimatstaats oder jenes Staates zu verlassen, in dem sie nachweislich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist die Durchreise erlaubt. Dies bedeutet, dass z.B. ein Deutscher Gast derzeit bei der Anreise nicht durch die Schweiz fahren darf, bei der Rückreise hingegen schon, da er dann Richtung Wohnort unterwegs ist. Für die Einreise in die Schweiz bedarf es einer Schweizer ID oder eines Schweizer Pass ebenso bedarf es bei der Durchreise üblicherweise eines Personalausweises oder Pass.
Quelle: IDM Südtirol
Gröden ist für den Sommer startklar
Gröden ist für den Sommer startklar
Gröden ist für den Sommer startklar
Am 4. Juni 2020 ist es soweit: Gröden freut sich Sie wieder willkommen heißen zu dürfen
In Gröden laufen die Vorbereitungen für den Beginn der Urlaubssaison auf Hochtouren. Wir setzen alles daran, unseren Gästen durch die notwendigen Gesundheitsschutzmaßnahmen einen sicheren Urlaubsgenuss zu ermöglichen, von Abstandsregelungen bis hin zur Desinfektion von öffentlichen Räumen, sowohl drinnen als auch im Freien.
Die Wanderwege und Moutainbike-Trails sind bereit, die Balkonblumen blühen und die Hütten, Hotels, Restaurants und Geschäfte können es kaum erwarten, endlich wieder Gäste zu empfangen, die in unserem wunderschönen Tal Ruhe und Entspannung fernab des Alltagsstresses finden. Gemeinsam kümmern wir uns um jedes Detail, damit Sie schon bald wieder unsere Gastfreundschaft genießen können.
Wir alle können es kaum erwarten, wieder zu öffnen, und deshalb wurde eine Kampagne ins Leben gerufen: #RestartSuedtirolNOW
Auf der Val Gardena Website sowie in unserer App und auf unseren Social-Media-Kanälen versorgen wir Sie mit regelmäßigen Updates zu unseren Aktivitäten und Neuheiten.
Ein erholsamer und entspannter Sommerurlaub wartet auf Sie – „bën unì“, willkommen zurück im Herzen der Dolomiten.
Flächendeckende Tests in St. Ulrich (Artikel auf www.stol.it)
18.04.2020
Von wegen 3 bis 6 Prozent Durchseuchung: Eine flächendeckende Testung mittels Antikörper-Schnelltests fördert dieser Tage in St. Ulrich Erstaunliches zu Tage.
Knapp 49 Prozent der getesteten 456 St. Ulricher weisen Antikörper gegen Covid-19 und somit eine längerfristige Immunität auf. Das ist nahezu das 50-Fache der Zahlen in den offiziellen Sanitätsbetriebsstatistiken. Die Hilfe zur Selbsthilfe in Form von 1000 Antikörper-Schnelltests organisierte das ADLER Balance Gesundheitszentrum.
Mit den flächendeckenden Tests wurde am vergangenen Dienstag begonnen. Mittlerweile – Stand Freitagabend – wurden 456 St. Ulricher getestet, und fast die Hälfte weisen Antikörper auf. Über 2 Drittel der Getesteten sind zwischen 20 und 59 Jahre alt. Und wichtiges Detail am Rande: Fast ein Drittel gab an, keinerlei Symptome gehabt zu haben.
„Das ist, auf die Bevölkerung hochgerechnet, das 40- bis 50-Fache der offiziell 53 Infizierten. Für mich ist das nicht so überraschend, denn in Gröden sind die Infektionen bereits ausgebrochen, als in Terlan der erste Covid-19-Infizierte festgestellt wurde. Unsere Grippewelle war eine Coronawelle. Ich gehe davon aus, wenn man in Wolkenstein testen würde, wäre der Anteil noch höher. Das Erfreuliche ist, dass wir schon eine gewisse Herdenimmunität haben. Bei 80 Prozent Infizierten rottet sich das Virus selbst aus, weil es keine Ansteckungsmöglichkeiten mehr findet“, sagt Dr. Simon Kostner.
Der St. Ulricher Gemeindearzt, der im Übrigen selbst sehr schwer am Coronavirus erkrankt war, führt mit seinen Hausarzt-Kollegen Dr. Cordula Weber und Dr. Pablo Policastro sowie der Krankenschwester Karin Planker – unterstützt vom ADLER Balance Gesundheitszentrums unter der Leitung von Sara Romanelli – die Schnelltests ehrenamtlich durch.
Pro Tag 100 Tests
„Pro Tag schaffen wir 100 Tests. Ende nächster Woche sollten wir die ersten 1000 Tests alle durchgeführt haben“, sagt Dr. Kostner. Gestestet wird in Schutzausrüstung am Eingang zum Gesundheitszentrum. „Und zwar, wer sich angemeldet hat – nach Zufallsprinzip. Die Möglichkeit, sich zum Selbstkostenpreis von 30 Euro testen lassen zu können, hat sich mittels per Mundpropaganda herumgesprochen wie ein Lauffeuer. Alle 1000 Tests, die da sind, sind bereits vorgemerkt, und für die nächsten 1000 ist die Warteliste bereits voll“, sagt Dr. Kostner.
Aber wie treffsicher ist der in St. Ulrich angewandte Schnelltest, zumal deren Validität kontrovers diskutiert wird? „Unser Schnelltest ist ein Test, der aus Wuhan kommt, und der eine erklärte Spezifität von 100 Prozent hat. Wenn mittels Test Antikörper nachgewiesen werden, heißt das, dass der Betreffende zu 100 Prozent mit dem Covid-19-Virus infiziert war und mit keinen anderen der Coronaviren-Familie. Es gibt keine Falsch-Positiven“, so Dr. Kostner.
Und wie geht der Test vor sich? „Dazu braucht es einen großen Tropfen Blut aus einem Finger. Dazu werden Reagenzien aufgetragen. Nach 10 Minuten liegt das Ergebnis vor, wird von uns unterschrieben und stellt insofern eine offizielle Bescheinigung dar“, so Dr. Kostner.
Was hat die Hoteliersfamilie Sanoner, u.a. Besitzer des Gesundheitszentrums im gleichnamigen Hotel in St. Ulrich, bewogen, diese Schnelltests zu organisieren? Dazu meint Klaus Sanoner, dass man angesichts der nachlassenden Infektionswelle eigentlich die Mitarbeiter habe testen lassen wollen. „Aber weil das Bedürfnis der Bevölkerung, sich testen zu lassen, so groß ist, haben wir uns entschieden, die Testung auszudehnen“, sagt Sanoner; zumal St. Ulrich zu den besonders betroffenen Gemeinden zählt.
Einige über das eigene Testergebnis verwundert
Mit der flächendeckenden Testung wollte man aber noch eines zeigen: „Die Virus-Erkrankung ist unbestritten eine gefährliche. Bei all dem Leid lässt die Testung in St. Ulrich aber auch eine optimistische Interpretation offen. Die meisten, die die Infektion durchgemacht haben, haben sie relativ gut weggesteckt.“ Einige, so Sanoner, seien sogar über das eigene Testergebnis verwundert gewesen und über die Tatsache, bereits mit der Krankheit in Kontakt gekommen zu sein.
„Da wir voraussichtlich einige Zeit mit dem Virus leben werden müssen, ist das eine nicht zu unterschätzende Erkenntnis. Wir sollten daraus Mut schöpfen, zu einer Öffnung überzugehen, natürlich bei Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und mit Vertrauen auf die Selbstverantwortung der Südtiroler. Dies auch, um einen enormen sozialen und wirtschaftlichen Schaden von ganz Südtirol abzuwenden“, so Hotelier Klaus Sanoner.
(Artikel vom 18.04.20202 auf www.stol.it)
DOLOMITES VAL GARDENA INFO
DOLOMITES VAL GARDENA INFO
17.04.2020
Liebe Mitglieder,
auch wenn es zurzeit noch unklar ist wie sich die Situation rund um die Corona-Pandemie entwickeln wird, wird die Situation kontinuierlich, anhand unterschiedlicher Instrumente, beobachtet und analysiert. Anhand der gewonnenen Daten und wo möglichen Entwicklungen, streben wir als Feriendestination Dolomites Val Gardena - Gröden an, die Sommersaison mit dem 4. Juni 2020 zu beginnen, d.h. die touristische Tätigkeit wird ab diesem Datum wieder starten.
Selbstverständlich werden alle Vorbereitungen der Büroorganisation, der Marketingtätigkeit und der Dorfverschönerung auf dieses Datum angesetzt. Wir hoffen sehr, dass dies auch von politischer Seite unterstützt und möglich sein wird. Ein diesbezügliches Schreiben ist bereits der Landesregierung gesendet worden.
Aufgrund der derzeitigen Verordnungen, wird die Austragung von größeren Veranstaltungen, speziell am Anfang des Sommers, nicht möglich sein. Weitere Veranstaltungen und Aktivitäten sind jedoch in reduzierter Form geplant. Das Hauptangebot mit einem gut funktionierenden Lift- und Bussystem soll allenfalls gewährleistet werden.
Die Büros der Grödner Tourismusvereine und DOLOMITES Val Gardena Marketing beginnen ihre Tätigkeit wieder am 6. Mai 2020. Die Informationsbüros öffnen am 1. Juni 2020.
Neuigkeiten zum Thema Coronavirus
Die Lage in Südtirol und in Gröden ist stabil. Der Bürgermeister aus Wolkenstein Roland Demetz und der
Präsident des Tourismusvereins Wolkenstein Christoph Vinatzer erklären, dass der infizierte Gast der in einem
Unterkunftsbetrieb in Wolkenstein übernachtete, wahrscheinlich bereits vor seiner Anreise schon mit dem
Coronavirus infiziert war. Darauf lasse auch die sehr kurze Aufenthaltsdauer des deutschen Touristen in Gröden
schließen, heißt es in einer Aussendung des Sanitätsbetriebes. Die Vermieterin ist vorsorglich in häuslicher
Quarantäne. Sie weist keine Symptome auf.
In unserer Feriendestination läuft alles normal ab: alle Lifte sind in Betrieb und alle Pisten sind geöffnet. Die
Hotels, Hütten und Restaurants sind ordnungsgemäß geöffnet.
1. Alle Maßnahmen die von der Autonomen Provinz Südtirol getroffen werden, sind
Präventivmaßnahmen.
2. Bei Stornierungen gelten die üblichen Stornobedingungen.
3. Unsere Bezugs-Flughäfen sind Innsbruck und München.
Zivilschutz (26. und 29.02.2020): Die Lage ist ruhig, die Situation ist laut Agentur für Bevölkerungsschutz
unbedenklich. Bei keinem der Verdachtsfälle konnte das Coronavirus bestätigt werden. In Südtirol bleibt es
weiterhin bei einem bestätigten Infizierten. Kurzaufenthalt in Südtirol von Person mit Coronavirus, einzige
Kontaktperson ist in Isolation.
Offizielle Mitteilung Dolomiti Superski (Twitter): aufgrund einiger Gerüchte, gibt Dolomiti Superski bekannt,
dass die Aufstiegsanlagen im gesamten Gebiet weiterhin regelmäßig in Betrieb sind. Es hat auch keine
außerordentliche Sitzung stattgefunden, um eine Einstellung des Betriebs in Betracht zu ziehen.
Video ORF2 (Thema Spezial): http://bit.ly/2TnP1C2