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Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten

WICHTIG:
Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder Nutzer der Skigebiete in Italien in Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein.
Die Versicherung ist nicht im Skipass enthalten und bei den Skipassausgabestellen wird keine Haftpflichtversicherung angeboten und kann dort auch nicht abgeschlossen werden.

Frage gestellt von IS-Admin am 24/11/2022 15:15:24

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