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Neuerungen/Lockerungen

In der Folge eine kurze Übersicht über die wichtigsten Neuerungen/Lockerungen, die aus der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 24 vom 04.06.2021 folgen.

• Ab 7. Juni gilt die Ausgangssperre zwischen 00:00 und 5:00 Uhr.
• Der Mund-/Nasenschutz ist weiterhin in geschlossenen Räumen und im Freien zu tragen, FFP2-Masken nur noch z. B. pflichtig bei körpernahen Dienstleistungen (aber in Innenräumen und bei Menschenansammlungen empfohlen).
• In der Gastronomie können in Innenräumen mehr als 4 Personen am Tisch sitzen, sofern diese eine grüne Bescheinigung haben.
• Gäste von Beherbergungsbetrieben müssen keinen CoronaPass mehr vorweisen, auch nicht für die Nutzung der innenbetrieblichen Hallenbäder, Wellnessanlagen u. ä.
• Öffentliche Freischwimmbäder sind geöffnet, für den Zutritt zu Hallenbädern ist die grüne Bescheinigung Voraussetzung.

Da Italien für Deutschland nicht mehr als Risikogebiet gilt, besteht keine Reisewarnung mehr und bei der Rückreise von Südtirol nach Deutschland müssen Gäste keine Anmelde- und Nachweispflichten erfüllen und die Rückreise ist ohne Einschränkungen möglich. Auch für die Schweiz ist Südtirol nicht mehr Risikogebiet und deshalb ist die Rückreise mit einem Privatfahrzeug ohne Einschränkungen gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
DOLOMITES Val Gardena Marketing & Tourismusvereine Grödens


Frage gestellt von IS-Admin am 07/06/2021 21:21:32

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