Die Einreisebestimmungen nach Italien sind bis Montag, 31.01.2022
Die Einreisebestimmungen nach Italien sind bis Montag, 31.01.2022 folgende:
Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (Staaten der Liste C) den Nachweis für 2G erbringen, zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder einen negativen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen. Außerdem muss das digitale Einreiseformular ausgefüllt werden (Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF).
Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Kinder über sechs und bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres müssen ebenso einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden vorweisen.
Ungeimpfte Kinder und Jugendliche von Geimpften oder Genesenen müssen wie die Eltern NICHT in Quarantäne (während Kinder und Jugendliche von nicht geimpften Eltern wie diese für 5 Tage in Quarantäne gehen müssen).
Ungeimpfte Personen und Personen ohne Genesenenstatus müssen zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen für fünf Tage in Quarantäne und dürfen diese Isolation (im Zimmer, in der Wohnung) erst nach einem weiteren Test nach fünf Tagen beenden.
Weitere Info: https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/anreise
Frage gestellt von IS-Admin am 16/12/2021 11:11:43
Geimpfte und Genesene müssen bei der Einreise aus EU- oder Schengen-Staaten (Staaten der Liste C) den Nachweis für 2G erbringen, zudem einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder einen negativen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden, vorweisen. Außerdem muss das digitale Einreiseformular ausgefüllt werden (Europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF).
Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Kinder über sechs und bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres müssen ebenso einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest, nicht älter als 24 Stunden vorweisen.
Ungeimpfte Kinder und Jugendliche von Geimpften oder Genesenen müssen wie die Eltern NICHT in Quarantäne (während Kinder und Jugendliche von nicht geimpften Eltern wie diese für 5 Tage in Quarantäne gehen müssen).
Ungeimpfte Personen und Personen ohne Genesenenstatus müssen zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen für fünf Tage in Quarantäne und dürfen diese Isolation (im Zimmer, in der Wohnung) erst nach einem weiteren Test nach fünf Tagen beenden.
Weitere Info: https://www.suedtirol.info/de/informationen/coronavirus/anreise
Frage gestellt von IS-Admin am 16/12/2021 11:11:43