Geimpft? Genesen? Nicht geimpft? – Das gilt für ausländische Gäst
Geimpft? Genesen? Nicht geimpft? – Das gilt für ausländische Gäste
Ausländische Gäste, deren Genesenen- oder Impfbescheinigung älter als 6 Monate ist, dürfen nun alle Dienstleistungen nutzen, für die in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist, wenn sie einen negativen Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Diese Personen dürfen also nun wieder beherbergt werden, Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test, alle 48 bzw. 72 Stunden erneut durchgeführt werden. Ausländische Gäste, die vor weniger als 6 Monaten genesen sind, benötigen für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen hingegen keinen zusätzlichen Test. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (ab 12 Jahren) dürfen auch weiterhin nicht beherbergt werden.
Frage gestellt von IS-Admin am 07/02/2022 18:18:57
Ausländische Gäste, deren Genesenen- oder Impfbescheinigung älter als 6 Monate ist, dürfen nun alle Dienstleistungen nutzen, für die in Italien der Super Green Pass (2G) notwendig ist, wenn sie einen negativen Antigen- (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen. Diese Personen dürfen also nun wieder beherbergt werden, Liftanlagen nutzen und Schank-Speisebetriebe aufsuchen. Für die Beherbergung muss der Antigen- oder PCR-Test, alle 48 bzw. 72 Stunden erneut durchgeführt werden. Ausländische Gäste, die vor weniger als 6 Monaten genesen sind, benötigen für die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen hingegen keinen zusätzlichen Test. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen (ab 12 Jahren) dürfen auch weiterhin nicht beherbergt werden.
Frage gestellt von IS-Admin am 07/02/2022 18:18:57