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Lifte und Seilbahnen

Welche Bestimmungen gelten zu Coronazeiten
Frage gestellt von Engelhard am 28/07/2020 17:17:53

Antworten: 1In den Wartebereichen zu den Aufstiegsanlangen müssen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Fahrgäste müssen einen Schutz der Atemwege tragen.
Fahrgästen mit einer Körpertemperatur über 37,5° wird kein Zutritt zu den Aufstiegsanlagen gewährt.
Desinfektionsmittel stehen im Stationsbereich an den Eingängen, an den Schaltern und beim Zugang zu den Kabinen zur Verfügung. Es wird empfohlen, die Hände regelmäßig zu desinfizieren.
Die Kabinen werden regelmäßig desinfiziert und gelüftet.
Bei Sesselliften mit Hauben bleiben die Hauben geöffnet.

Antwort von IS-Admin vom 29/07/2020 17:17:13
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