Lifte und Seilbahnen
Welche Bestimmungen gelten zu Coronazeiten
Question asked by Engelhard on 28/07/2020 17:17:53
In den Wartebereichen zu den Aufstiegsanlangen müssen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Fahrgäste müssen einen Schutz der Atemwege tragen.
Fahrgästen mit einer Körpertemperatur über 37,5° wird kein Zutritt zu den Aufstiegsanlagen gewährt.
Desinfektionsmittel stehen im Stationsbereich an den Eingängen, an den Schaltern und beim Zugang zu den Kabinen zur Verfügung. Es wird empfohlen, die Hände regelmäßig zu desinfizieren.
Die Kabinen werden regelmäßig desinfiziert und gelüftet.
Bei Sesselliften mit Hauben bleiben die Hauben geöffnet.
Answer by IS-Admin from 29/07/2020 17:17:13
Question asked by Engelhard on 28/07/2020 17:17:53
In den Wartebereichen zu den Aufstiegsanlangen müssen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
Fahrgäste müssen einen Schutz der Atemwege tragen.
Fahrgästen mit einer Körpertemperatur über 37,5° wird kein Zutritt zu den Aufstiegsanlagen gewährt.
Desinfektionsmittel stehen im Stationsbereich an den Eingängen, an den Schaltern und beim Zugang zu den Kabinen zur Verfügung. Es wird empfohlen, die Hände regelmäßig zu desinfizieren.
Die Kabinen werden regelmäßig desinfiziert und gelüftet.
Bei Sesselliften mit Hauben bleiben die Hauben geöffnet.
Answer by IS-Admin from 29/07/2020 17:17:13