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Sonder-Update Grenzöffnungen

ITALIEN
Italien öffnet mit 3. Juni die Regionengrenzen sowie die Außengrenzen für EU-Staaten. Damit ist die Einreise für alle Bürger aus EU-Staaten gestattet. Auch die Bewegungsfreiheit zwischen den Italienischen Regionen ist wieder gestattet. Mögliche Sonderrestriktionen für Regionen mit negativen Entwicklungswerten werden von Ministerpräsident Conte ins Auge gefasst.

DEUTSCHLAND
Das Deutsche Auswärtige Amt warnt derzeit vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland. Diese Reisewarnung bleibt vorerst noch bis zum 14. Juni aufrecht. Ein rechtswirksames Ausreiseverbot ist damit nicht verbunden. Eine Ausreise ist jedoch davon abhängig, ob der Zielstaat der Einreise zustimmt. Mit der Grenzöffnung Italiens am 3. Juni wäre damit die Einreisegenehmigung gewährleistet. Dies gilt vorbehaltlich der Quarantäneregelungen, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits aufgehoben wurden und laut führenden deutschen Politikern in allen Bundesländern bis 15. Juni aufgehoben werden sollen. Die Durchfahrt durch Österreich bzw. durch die Schweiz ist erlaubt – dazu mehr in den nächsten Abschnitten.


ÖSTERREICH
Die Einreise aus Italien wird derzeit nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann. Für Österreichische Gäste bedeutet dies, dass sie voraussichtlich am 3. Juni aus und in Italien einreisen dürfen aber zum heutigen Stand laut Auskunft ÖAMTC bei der Heimkehr in Quarantäne müssen.
Die Durchreise durch Österreich (egal ob aus Italien oder Deutschland) ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Mit Öffnung der Italienischen Grenze stellt diese also ab 3. Juni kein Hindernis dar. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.

SCHWEIZ
Ohne gültige Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung darf man derzeit nicht in die Schweiz einreisen. Die Schweiz hindert aber niemanden an der Ausreise. Die Schweizer Behörden verordnen auch keine Quarantänemaßnahmen nach der Einreise.
Ausländische Personen, die in die Schweiz einreisen, um diese auf direktem Weg zu durchqueren und in Richtung ihres Heimatstaats oder jenes Staates zu verlassen, in dem sie nachweislich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist die Durchreise erlaubt. Dies bedeutet, dass z.B. ein Deutscher Gast derzeit bei der Anreise nicht durch die Schweiz fahren darf, bei der Rückreise hingegen schon, da er dann Richtung Wohnort unterwegs ist. Für die Einreise in die Schweiz bedarf es einer Schweizer ID oder eines Schweizer Pass ebenso bedarf es bei der Durchreise üblicherweise eines Personalausweises oder Pass.
Quelle: IDM Südtirol

Question asked by Is-admin on 23/05/2020 11:11:51

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