Ab dem 1. April Zugang zu den Aufstiegsanlagen kein Green-Pass
Ab dem 1. April 2022, mit dem Inkrafttreten des Gesetzesdekretes 24.3.22 Nr. 24, ist für den Zugang zu den Aufstiegsanlagen kein Green-Pass (einfach oder erweitert) mehr erforderlich. Die Pflicht der FFP2-Maske für den Zugang zu Seilbahnen, Gondeln und Sesselliften mit Windschutzkuppel, bleibt hingegen bestehen.
Question asked by IS-Admin on 30/03/2022 11:11:12
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