Folgende Maßnahmen sind ab 6. August gültig
Folgende Maßnahmen sind ab 6. August gültig.
• In der Gastronomie ist die Konsumation an den Tischen in Innenräumen nur nach Vorweis des Green Pass (ab 12 Jahren) zulässig.
• In den Beherbergungsbetrieben muss kein Green-Pass vorgezeigt werden - auch nicht für den Zutritt zum Frühstücks-bzw. Speisesaal - jedoch müssen Gäste für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Wellnessanlagen, Fitnessräumen oder Turnhallen innerhalb des Beherbergungsbetriebes den Green Pass vorweisen.
Question asked by IS-Admin on 03/08/2021 17:17:52
• In der Gastronomie ist die Konsumation an den Tischen in Innenräumen nur nach Vorweis des Green Pass (ab 12 Jahren) zulässig.
• In den Beherbergungsbetrieben muss kein Green-Pass vorgezeigt werden - auch nicht für den Zutritt zum Frühstücks-bzw. Speisesaal - jedoch müssen Gäste für den Zutritt zu Hallenschwimmbädern, Wellnessanlagen, Fitnessräumen oder Turnhallen innerhalb des Beherbergungsbetriebes den Green Pass vorweisen.
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